vom Ehehinderniss der Blutsverwandtschaft im zweiten gleichen Grade wurde dispensiert mit Urkunde vom
29.3.1909 Nr. 2297
dann ...
vom 31.3.1910 (Josef Wieser hat den lat. Text übersetzt)
Die Verehelichung ist ungültig geschlossen worden wegen des Hindernisses der Verwandtschaft im zweiten Grade und die unerlaubte Verbindung wurde durch "Heilung in der Wurzel" saniert
Heilung in der Wurzel bedeutet: die Gültigmachung ist ein hoheitlicher Akt und wird von der zuständigen Autoriät Heiliger Stuhl oder Ortsordinarius gesetzt.